Festpreis garantiert · 15 MonateEine Marke der Innova Projekt GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Wichtiger Hinweis

Dies ist eine Vorlage. Vor Live-Schaltung der Website bitte unbedingt von einem Anwalt für Bauvertragsrecht prüfen und an die konkreten Geschäftsmodelle der Innova Projekt GmbH anpassen lassen. Die hier aufgeführten Klauseln sind beispielhaft und müssen rechtlich verbindlich gestaltet werden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Innova Projekt GmbH (im Folgenden „Innova-Haus") und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Bauherr").
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bauherrn werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Innova-Haus ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote von Innova-Haus sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  2. Ein Bauvertrag kommt erst durch beidseitige Unterzeichnung eines individuellen Vertrages zustande.
  3. Anfragen über den Online-Kalkulator oder Konfigurator stellen lediglich eine unverbindliche Bitte um Angebotserstellung dar und begründen keine vertragliche Bindung.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Bau- und Leistungsbeschreibung sowie den vereinbarten Plänen, die Bestandteil des Bauvertrages werden.
  2. Innova-Haus liefert vorgefertigte Holzhäuser im Holzrahmenbau in den Ausbaustufen „Ausbauhaus" oder „Schlüsselfertig" gemäß individueller Vereinbarung.
  3. Sonderwünsche und Änderungen während der Bauphase sind nach Möglichkeit umsetzbar, können jedoch zu Mehrkosten und Bauzeitverlängerungen führen.

§ 4 Preise und Festpreisgarantie

  1. Es gelten die im Bauvertrag vereinbarten Festpreise. Diese sind 15 Monate ab Vertragsabschluss garantiert.
  2. Nicht in den Festpreis enthalten sind: Grundstückskosten, Erschließungskosten, Baugenehmigungsgebühren, Bodengutachten (sofern nicht vereinbart), Außenanlagen über die im Vertrag definierten hinaus.
  3. Nachträgliche Preiserhöhungen aufgrund von Sonderwünschen oder Änderungen werden separat schriftlich vereinbart.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen erfolgen nach Baufortschritt gemäß einem im Bauvertrag fixierten Zahlungsplan in mehreren Raten.
  2. Üblich ist folgende Staffelung: Anzahlung bei Vertragsabschluss, Raten nach Bauantrag/Genehmigung, nach Lieferung Bodenplatte, nach Aufrichtung, nach Innenausbau, Schlussrate bei Übergabe.
  3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

§ 6 Bauzeit und Übergabe

  1. Die Bauzeit beginnt frühestens mit Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen und der ersten vereinbarten Zahlung.
  2. Die Bauzeitangaben sind Richtwerte. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Witterung, Materialengpässen oder Mitverschulden des Bauherrn führen zu einer entsprechenden Verlängerung.
  3. Die Übergabe erfolgt durch gemeinsame Begehung und Protokollierung (Übergabeprotokoll).

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Bauwerke 5 Jahre ab Übergabe gemäß § 634a BGB.
  2. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
  3. Innova-Haus hat das Recht zur Nachbesserung. Erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist stehen dem Bauherrn weitergehende Rechte zu.

§ 8 Haftung

  1. Innova-Haus haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Innova-Haus nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt das gelieferte Material bzw. die erbrachte Leistung im Eigentum von Innova-Haus, soweit dies rechtlich möglich ist.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist Worms, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Mai 2026 · Diese AGB werden bei Änderungen aktualisiert.